Umzug Grundsicherung
Günstiger Umzug für Empfänger von Grundsicherung und Sozialleistungen. Faire Preise und soziale Komponente.
Schildkröte Umzüge versteht, dass ein Umzug auch mit begrenzten finanziellen Mitteln notwendig sein kann. Wir bieten faire Konditionen für Empfänger von Grundsicherung und anderen Sozialleistungen an.
Soziale Komponente
Bei Vorlage entsprechender Nachweise bieten wir soziale Rabatte und faire Konditionen an.
Umzug anfragen
Umzug bei Grundsicherung – Kostenübernahme durch das Amt
Wer Grundsicherung oder Sozialleistungen bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Übernahme der Umzugskosten beim zuständigen Amt beantragen. Schildkröte Umzüge unterstützt Sie mit einem transparenten Kostenvoranschlag, den Sie beim Amt einreichen können.
Wichtig ist, dass der Umzug vorab genehmigt wird. Holen Sie sich die Zusage des Amtes ein, bevor der Umzug stattfindet – wir liefern Ihnen die nötigen Unterlagen und ein nachvollziehbares Angebot.
- ✓Transparenter Kostenvoranschlag fürs Amt
- ✓Nachvollziehbare, prüffähige Positionen
- ✓Beratung zum Ablauf der Kostenübernahme
- ✓Faire Festpreise
So gehen Sie vor
Lassen Sie sich von uns ein schriftliches Angebot erstellen und reichen Sie es zusammen mit der Begründung für den Umzug beim Amt ein. Erst nach der Zusage sollte der Umzug beauftragt werden, damit die Kosten anerkannt werden.
Gerne erklären wir Ihnen, welche Angaben das Amt üblicherweise benötigt. So vermeiden Sie Verzögerungen und haben am Ende keine offenen Kosten.
Häufige Fragen
Übernimmt das Amt die Umzugskosten?
Bei berechtigtem Umzug und vorheriger Genehmigung ist eine Kostenübernahme möglich. Wir liefern den dafür nötigen Kostenvoranschlag.
Was muss ich vor dem Umzug beachten?
Holen Sie die Zusage des Amtes ein, bevor Sie den Umzug beauftragen – sonst werden die Kosten oft nicht erstattet.
Wie viele Angebote brauche ich?
Manche Ämter verlangen mehrere Kostenvoranschläge. Unser Angebot ist klar gegliedert und prüffähig.